Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil des Bundesgerichts nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Er empfiehlt den Mitgliedern, bei der bisherigen Praxis zu bleiben und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen.